Unternehmen
Investor Relations
News
Kontakt
Beteiligungen
 
Sie sind hier: Home > Investor Relations > Corporate Governance Kodex >

Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2010

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der
SM Wirtschaftsberatungs AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 26.05.2010.


 

Die SM Wirtschaftsberatungs AG begrüßt die Bestrebungen, die Leitung und Überwachung von Aktiengesellschaften für die Anleger transparenter zu gestalten. Die SM Wirtschaftsberatungs AG schließt sich daher den Vorschlägen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 26. Mai 2010 überwiegend an.


In folgenden Punkten weicht die SM Wirtschaftsberatungs AG von den Empfehlungen, die im Wortlaut des Corporate Governance Kodex wie in dessen Präambel beschrieben durch die Verwendung des Wortes „soll“ gekennzeichnet sind, ab:


Punkt 2.3.2: elektronische Einladung zur Hauptversammlung


Die Gesellschaft sieht in der Überwachung der notwendigern Zustimmungsbedürfnis-se zur Übermittlung der Einberufung mitsamt den Einberufungsunterlagen einen hohen bürokratischen Verwaltungsaufwand, ohne dass diesem erkennbare Vorteile gegenüberstehen. Die Gesellschaft wird daher auch weiterhin die Hauptversammlungsunterlagen in Papierform versenden sowie diese im Internet zum Download bereitstellen.

Punkt 3.8: Selbstbehalt bei der D&O Versicherung


Die Vergütung des Aufsichtsrats der SM Wirtschaftsberatungs AG ist im Vergleich mit anderen Aktiengesellschaften eher unterdurchschnittlich. Es bestehen auch keine Beraterverträge mit dem Aufsichtsrat. Eine Risikoerhöhung durch die Einführung ei-nes Selbstbehaltes für den Aufsichtsrat würde zu steigenden Aufsichtsratsvergütun-gen führen, was die Gesellschaft für unwirtschaftlich hält. Der vom Gesetzgeber ein-geführte Selbstbehalt für D&O-Versicherungen wird von der Gesellschaft unter Be-rücksichtigung der gesetzlichen Regelungen umgesetzt.

Punkt 4.1.5: Diversity von Führungspositionen


Hinsichtlich ihrer hierarchischen Strukturen sind unterhalb des Vorstands angesiedel-te Führungsfunktionen nicht vorgesehen, sodass schon aus diesen Gründen eine Anwendung dieser Regelung entfällt.

Punkt 4.2.2: Aufsichtsratsplenum und Vorstandsvergütung


Da der Aufsichtsrat der SM Wirtschaftsberatungs AG ohnehin nur aus der gesetzli-chen vorgeschriebenen Mindestanzahl von Aufsichtsratsmitgliedern besteht, erübrigt sich die Einsetzung von Aufsichtsratsgremien.

Die in der SM Wirtschaftsberatungs AG gezahlten Vorstandsvergütungen sind im Vergleich zu vielen anderen börsennotierten Aktiengesellschaften eher unterdurch-schnittlich, weswegen sich die Hinzuziehung externer Vergütungsexperten erübrigt.

Punkt 4.2.5: Offenlegung der Vorstandsvergütung


Die SM Wirtschaftsberatungs AG berichtet seit langem im Jahresabschluss detailliert über die Vergütungsbestandteile des Vorstands. Die Gesellschaft hält daher eine nochmalige Berichterstattung im Corporate Governance Bericht nicht für notwendig.

Punkt 5.1.2: Diversity von Vorstandspositionen


Die Führung der Gesellschaft ist in der derzeitigen Besetzung mit zwei Vorstands-mandaten angemessen ausgerichtet, sodass die weitere Schaffung von Vorstands-mandaten unter Diversityaspekten nicht angezeigt ist.

Sollte zukünftig eine Neubesetzung eines Vorstandsmandats notwendig werden, wird der Aufsichtsrat u.a. auch diese Empfehlung des Corporate Governance Kodex in seine Entscheidung einfließen lassen.

Punkt 5.3 ff: Bildung von Ausschüssen


Da der Aufsichtsrat der SM Wirtschaftsberatungs AG nur drei Personen umfasst, ist die Bildung von Ausschüssen nicht zweckmäßig. Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die sich auf die Arbeit von Ausschüssen des Aufsichtsrates beziehen, finden daher in der Gesellschaft keine Anwendung.

Punkt 5.4.1.: Altersgrenzen für Aufsichtsratsmitglieder


Die SM Wirtschafsberatung AG ist der Meinung, dass die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hinsichtlich der unternehmensspezifischen Situation, potentieller Inter-essenskonflikte sowie der geschäftspolitischen Ausrichtung der Gesellschaft angemessen ist. Bei einer möglichen Neubesetzung des Aufsichtsrats wird die Verwaltung u.a. auch diese Empfehlung des Corporate Governance Kodex in die Entscheidung zu einem Vorschlag zu der Besetzung einer Aufsichtsratsmandates einfließen lassen. Die SM Wirtschaftsberatungs AG ist auch der Ansicht, dass die Einführung einer starren Altersgrenze nicht den individuellen Anforderungen an das einzelne Aufsichtsratsmitglied entspricht.

Punkt 5.4.6: variable Vergütung des Aufsichtsrats


Aufgrund der im Vergleich zu anderen börsennotierten Aktiengesellschaft niedrigen Vergütung des Aufsichtsrates erscheint eine Einführung von variablen Anteilen wenig sinnvoll. Nach Ansicht des Vorstands und Aufsichtsrates ist noch keine variable Lö-sung gefunden worden, die nicht genauso angreifbar sein könnte wie eine fixe Vergütung. Die variable Vergütung des Aufsichtsrates wird daher auch weiterhin nicht vorgenommen. Ungeachtet dessen wird die Gesellschaft im Jahresabschluss auf die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder individuell eingehen, eine Veröffentlichung im Corporate Governance Bericht wird daher für nicht notwendig erachtet.

Punkt 6.6: Transparenz Aktienbesitz durch Organe


Nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat gewährleisten die derzeit bereits gelten-den gesetzlichen Vorschriften über Veröffentlichungspflichten hinsichtlich der sog. Directors Dealings eine umfangreiche Information der Öffentlichkeit über die von den Mitgliedern der Gesellschaftsorgane abgeschlossenen Geschäfte in den Aktien der Gesellschaft, sodass es einer über diese Veröffentlichungen hinausgehenden zu-sätzlichen Informationen über derartige Geschäfte bzw. den Besitz von Aktien der Gesellschaft aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat nicht bedarf.

Punkt 6.8.: Veröffentlichungen in englischer Sprache


Aus Sicht der SM Wirtschaftsberatungs AG machen weder die Aktionärsstruktur noch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens die Veröffentlichung von Gesellschaftsin-formationen in englischer Sprache notwendig. Aus diesem Grund wird die SM Wirt-schaftsberatungs AG auch zukünftig für ihre Gesellschaftsmitteilungen nur die deut-sche Sprache wählen.

Punkt 7.1.2: Veröffentlichungen des Konzernabschlusses innerhalb 90 Tagen, des Zwischenberichts innerhalb von 45 Tagen sowie Erörterung von Halbjahres- und etwaigen Quartalsfinanzberichten mit dem Aufsichtsrat


Die SM Wirtschaftsberatungs AG hält die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu den Veröffentlichungspflichten, hinsichtlich der Jahresabschluss- und Zwischenberichterstattung, an die sie sich auch zukünftig halten wird, für ausreichend.

Vorstand und Aufsichtsrat stehen auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen im regelmäßigen Kontakt und berichten dem Aufsichtsrat zeitnah über alle aktuellen Entwicklungen der Gesellschaft. Eine nochmalige gesonderte Erörterung von Halbjahresberichten oder Zwischenmitteilungen erscheint daher aus Sicht der Gesellschaft nicht notwendig.


Gemäß der durch die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex veröffentlichten Fassung vom 26. Mai 2010 von Aufsichtsrat und Vorstand beschlossen.

Sindelfingen, den 24. November 2010

SM Wirtschaftsberatungs AG

Prof. Dr. Peter Steinbrenner                       Martin Schmitt  

(Aufsichtsratsvorsitzender)                       (Vorstandsvorsitzender)